Die Schaltberechtigung ist eine Pflichtenübertragung und wird vom Anlagenbetreiber/ Unternehmer oder durch die verantwortliche Elektrofachkraft/ vEFK schriftlich erteilt.
Beauftragungen Schalthandlungen durchzuführen und Arbeitsstellen einrichten zu können erfordert Spezialkenntnisse der eingesetzten Elektrofachkräfte. So beispielsweise ist die korrekte Feststellung der Spannungsfreiheit unabdinglich bzw. sollte das Bewusstsein für vorhandene Gefahrenquellen besonders ausgeprägt sein.
Der Schaltberechtigte kennt die erforderlichen technischen und rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit elektrischen Anlagen in den folgenden Spannungsebenen:
3kV / 6kV / 10kV / 20kV / 30kV / 52kV und 110kV in den Umspannwerken.
Da der Schaltberechtigte Kenntnisse der Hochspannungstechnologie und der Netztopologien mitbringen muss, sollte die Betriebsgenehmigung zu Schalthandlungen in einem festgelegten, bestimmten elektrischen Netz- bzw. Anlagenteil erfolgen.
Besonders zu berücksichtigen sind Schaltanlagenvielfalt und deren Baujahr, da beispielsweise eine luftisolierte Anlage des Herstellers AEG aus dem Jahre 1972 unterschiedlich bedient wird als eine gasisolierte Schaltanlage des Herstellers SIEMENS aus dem Jahre 2020.
Besonderheiten von unterschiedlichen Transformatoren und deren Isoliereigenschaften, Schutzeinrichtungen und somit verbundenen Instandhaltungsmaßnahmen sind ebenso zu berücksichtigen.
Ziel von Seminaren ist es die notwendige Fachkunde bzw. eine Schaltbefähigung zu erwerben, um somit gemäß u.a. der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte und qualifizierte Person Schalthandlungen fachgerecht ausführen zu können.